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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Update 27.05.2026

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AXIS arbeitet mit einer begrenzten Anzahl an Partnern. Anfragen werden individuell geprüft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – AXIS Visual Studios

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von AXIS Visual Studios, betrieben durch Dennis Seifert, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den Leistungen ausgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungen und Vertragsgegenstand
AXIS Visual Studios erbringt Dienstleistungen im Bereich der cinematischen KI-Filmproduktion und hybriden Markenkommunikation. Dazu gehören insbesondere:

  • Konzeption und Entwicklung von Markenfilmen und visuellen Kampagnen

  • Erstellung hybrider audiovisueller Produktionen unter Einsatz realer Bild-, Produkt- und 360°-Erfassung in Kombination mit generativen KI-Technologien

  • Postproduktion, einschließlich Schnitt, Color Grading, Sounddesign, Vertonung und Synchronisation

  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit visueller Markendarstellung und Kampagnenstrategie

  • Projektbezogene Einzelaufträge sowie langfristige Zusammenarbeit

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot oder der Projektvereinbarung.

3. Vertragsschluss
Angebote von AXIS Visual Studios sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien (u.a. Produktmuster, Markenrichtlinien, Referenzmaterial) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von AXIS Visual Studios. Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und auch für die Verarbeitung mittels generativer KI-Tools genutzt werden dürfen. Der Kunde stellt AXIS Visual Studios von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei.

5. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte an den final gelieferten Arbeitsergebnissen.

Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere:

  • Online-Nutzung (Webseiten, Social Media, Streaming-Plattformen, digitale Medien)

  • Kino- und TV-Auswertung

  • Printmedien

  • Unternehmensinterne und externe Kommunikation

Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Weiterveräußerung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von AXIS Visual Studios zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben stets bei AXIS Visual Studios. Soweit an den Arbeitsergebnissen aufgrund des Einsatzes von KI-Technologien keine gesetzlichen Urheberrechte entstehen, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte als vertraglich vereinbarte Exklusivrechte im Verhältnis zwischen den Parteien.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Zwischenabnahme, 30% nach finaler Lieferung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist AXIS Visual Studios berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

7. Korrekturen und Änderungswünsche
Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturschleifen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Weitergehende Änderungs- oder Zusatzwünsche gelten als Leistungserweiterung und werden gesondert angeboten und vergütet.

8. Haftung
AXIS Visual Studios haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder marketingbezogenen Erfolg der erbrachten Leistungen besteht nicht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

9. Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

10. KI-gestützte Produktionsweise und Kennzeichnungspflichten

(1) AXIS Visual Studios erstellt hybride audiovisuelle Produktionen unter Einsatz verschiedener digitaler Werkzeuge, einschließlich generativer KI-Technologien in Kombination mit klassischer Bild-, Ton- und Postproduktion (u.a. Fotografie, 3D-Erfassung, Schnitt, Color Grading, Sounddesign, Vertonung).

(2) Das an den Kunden gelieferte Mastermaterial enthält keine eingeblendeten Kennzeichnungen, Wasserzeichen oder sonstigen Hinweise auf den Einsatz von KI-Technologien, sofern dies nicht ausdrücklich vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart wurde.

(3) Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Prüfung und Einhaltung der im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geltenden gesetzlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 ("KI-Verordnung") sowie etwaiger nachfolgender oder ergänzender Vorschriften.

(4) AXIS Visual Studios weist darauf hin, dass die konkreten Anforderungen an eine etwaige Kennzeichnungspflicht vom jeweiligen Verwendungszweck, Ausspielkanal und Inhalt abhängen und empfiehlt dem Kunden, dies bei Bedarf durch eigene rechtliche Prüfung abzuklären.

(5) Sollten nach der Veröffentlichung des gelieferten Materials Ansprüche Dritter oder behördliche Maßnahmen aufgrund einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Kennzeichnung entstehen, trägt der Kunde diese im Innenverhältnis, soweit die Ursache in seiner Entscheidung über Art, Zeitpunkt oder Kanal der Veröffentlichung oder der von ihm vorgenommenen Kennzeichnung liegt.

11. Referenznennung
AXIS Visual Studios ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Arbeiten als Referenz zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts-, Projekt- und Vertragsinformationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von AXIS Visual Studios.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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